Schimmel auf Lebensmitteln: wegwerfen oder abschneiden?

Warum sichtbarer Schimmel auf Brot, Joghurt, Obst und Käse gefährlich sein kann und welche Ausnahmen das BfR nennt.

Deutschland · Lebensmittelsicherheit

Schimmelpilze können Giftstoffe bilden, sogenannte Mykotoxine. Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät, sichtbar verschimmelte Lebensmittel wie Brot, Joghurt, Obst oder Konfitüre nicht mehr zu essen. Der sichtbare Fleck zeigt nicht an, wie weit Pilzfäden und Stoffwechselprodukte im Lebensmittel verteilt sind.

Brot, Joghurt und Konfitüre entsorgen

Auf weichen oder wasserreichen Produkten genügt es nicht, nur den verschimmelten Bereich herauszuschneiden. Das BfR empfiehlt, betroffene Lebensmittel sofort zu entsorgen.

Edelschimmel ist ein Sonderfall

Schimmelgereifte Käsesorten mit vorgesehenen Kulturen sind nicht dasselbe wie unerwarteter Verderb. Bewahre solche Käsesorten separat auf und unterscheide die erwünschte Reifung von fremdem Schimmelbefall.

Nur wenige ausdrücklich genannte Ausnahmen

Das BfR beschreibt Ausnahmen bei bestimmten luftgetrockneten Schinken- und Wurstprodukten. Diese Sonderfälle dürfen nicht auf Aufschnitt oder beliebige Käsestücke übertragen werden.

Praktische Schritte

  1. Iss sichtbar verschimmelte Produkte nicht und lasse sie nicht offen neben anderen Lebensmitteln liegen.
  2. Entsorge insbesondere verschimmeltes Brot, Joghurt, Weichkäse, Obst und Konfitüre vollständig.
  3. Reinige Behälter und Oberflächen, die mit verschimmelten Lebensmitteln Kontakt hatten.
  4. Lagere trocken, kühl und getrennt; reinige Brotkästen und Kühlschrank regelmäßig.
  5. Prüfe Sonderfälle nur anhand konkreter BfR-Angaben, statt allgemein „großzügig abschneiden“ zu empfehlen.

Warum reicht starkes Erhitzen nicht?

Ein Teil der von Schimmelpilzen gebildeten Mykotoxine kann gegenüber Hitze relativ widerstandsfähig sein. Ein erneutes Aufkochen oder Toasten ist deshalb keine verlässliche Sicherheitsmaßnahme.

Offizielle Quellen und Verbraucherinformationen

Die Aussagen beziehen sich auf Veröffentlichungen deutscher Fach- und Verbraucherstellen. Über die Links lassen sich Details und Bedingungen prüfen.

Geltungsbereich: Deutschland. Lagerzeiten aus dem historischen US-FoodKeeper-Datensatz von 2018 wurden nicht übernommen.